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Beglaubigte Übersetzungen
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Was ist eine "beglaubigte" Übersetzung?
Es ist dies eine Übersetzung, bei der der Übersetzer die Berechtigung hat,
seine Übersetzung als juristisch einwandfrei zu deklarieren.
Wann und wo bekommen die Übersetzer diese Berechtigung?
Dies ist von Land zu Land verschieden. In bestimmten Ländern ist nur eine Anmeldung
mit Ausweis nötig. In anderen Ländern ist eine Prüfung erforderlich, bei der der Übersetzer
seine Kompetenzen unter Beweis stellen muss. In Österreich unterliegt den berechtigten
(=beeidigten) Übersetzern eine fachliche Prüfung nach bestimmten Auswahlkriterien
(Übersetzerausbildung mit 2 Jahren Erfahrung oder belegbare 5 Jahre Erfahrung),
nach erfolgter Ablegung dieser sind diese für 5 Jahre berechtigt, Beglaubigungen
durchzuführen. Eine Verlängerung der Berechtigung setzt voraus, dass der Übersetzer
bei Bedarf dem Staat für Übersetzungen oder dolmetschen zur Verfügung steht.
Muss eine Übersetzung beglaubigt werden?
Üblicherweise nicht. Es hängt vom Zweck ab: Übersetzungen, die für Behörden
notwendig werden, müssen in der Regel beglaubigt werden. Übersetzungen für Privat- oder
wirtschaftliche Zwecke müssen dies nicht sein, können es aber sein, wenn diese z.B.
Bestand eines Vertrages sind.
Kann man einen beeidigten Übersetzer aus dem Ausland beauftragen?
Juristisch spricht nichts dagegen. Das Risiko liegt aber darin, dass es vom Land zu
Land sehr verschiedene Auswahlkriterien für solche Übersetzer gibt, und dass eine
ausländische Beglaubigung von behördlichen Sachbearbeiters nicht anerkannt wird und die
Übersetzung nochmals zertifiziert werden muss. In der Regel ist es immer besser,
sich die Anforderungen des Landes zu richten, für das der Text übersetzt wird,
und sich ggfalls für eine Übersetzung in der Fremdsprache sich an die ausländischen
behördlichen Vertreter (Konsulat, Botschaft) zu wenden und zu erfragen, ob die
Beglaubigung anerkannt wird, bzw. welche Übersetzer im Inland von der ausländischen
Behörde anerkannt sind. In einigen Fällen kann auch die ausländische Vertretung
Beglaubigungen durchführen.
Kann ein nicht beeidigter Übersetzer eine Übersetzung beglaubigen?
Nein. Juristisch gesehen sind alle Echtsheitsbestätigungen einer nicht
beglaubigten Übersetzung rechtlich wirkungslos. Eine Beeidigung zu fälschen
könnte für den Übersetzer strafrechtlich relevant.
Kann ein Übersetzungsbüro eine Übersetzung beglaubigen?
Dies ist davon abhängig, ob das Übersetzungsbüro mit beeidigten Übersetzern
arbeitet. In diesem Fall ist das Büro nur ein Arbeitsvermittler. Eine beglaubigte
Übersetzung zu ändern würde die Beglaubigung ungültig machen.
Kann ich aus Kostengründen eine Übersetzung von einem nicht beeidigten Übersetzer
übersetzen lassen und von einem beeidigten Übersetzer die Beglaubigung anbringen lassen?
Dies kann in einigen Fällen teuerer werden als eine Übersetzung direkt von einem beeidigten
Übersetzer durchführen zu lassen, insbesondere in Ländern wie Österreich, wo eine besondere
Terminologie angewendet werden muss, mit der ein nicht beeidigter Übersetzer nicht besonders
vertraut ist. Wenn sich ein Übersetzer auf seinen Eid beruft, gibt er sich als Bürge einer
Übersetzung und würde dies nicht ohne weiteres tun, er müsste z.B. ein Text nach seinen
Vorgaben neu schreiben.
Was ist für eine beglaubigte Übersetzung zu beachten?
Da das Siegel gleichzeitig auf der Übersetzung und auf dem Originaldokument
angebracht werden muss, muss der beeidigte Übersetzer das Originaldokument
in Händen haben. Dies spricht nicht für ein Büro, das beeidigte Übersetzer nicht
direkt am Standort beschäftigt. In diesem Fall ist es aus Zeit- und Kostengründen
besser, solche Übersetzer direkt zu kontaktieren. Weiters ist ein beeidigter
Übersetzer zuerst dem Staat verpflichtet und erst dann Privat- oder Geschäftsperson.
Er kann nur Übersetzungen durchführen, wenn er nicht vom Staat berufen wird, daher
muss man mehr Zeit als üblich für Aufträge vorsehen.
Und was ist bei den Kosten zu beachten?
Beeidigte Übersetzer unterliegen einer Preisstaffelung. Es macht wenig Sinn, viele
Übersetzer zwecks Preisvergleich zu konsultieren - die Preise werden überall gleich
hoch sein (Als Aufschlag kommen lediglich Spesen von Übersetzungsbüros, wenn sie
beauftragt sind). Zum Zeilenpreis einer Übersetzung sowie möglicher Zuschläge kommt
eine Beglaubigungsgebühr hinzu. Die Beglaubigungsgebühr wird für jede Seite entrichtet,
die ein Übersetzer auf Echtheit mit seinem Eid beglaubigen muss. Aus diesem Grund kann es
für lange Dokumente sehr schnell kostspielig werden.
Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen an?
Aus den vorher genannten Gründen ist es für den Kunde schneller,
günstiger und vorteilhafter, sich für derartige Dokumente direkt an Übersetzer zu wenden.
Beglaubigte Übersetzungen können nicht nachträglich geändert werden, eine Überprüfung
durch ein Büro wäre daher aus dieser Sicht zwecklos.
Eine Liste möglicher beeidigter Übersetzer finden Sie auf:
Gerichtsdolmetscher.at
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