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Ausgangsstext oder Zieltext: Der Konflikt geht weiter
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Die meisten der von uns beauftragten Übersetzer wissen bereits, dass wir lieber eine Kostenberechnung
mit Basis des Ausgangstextes bevorzugen – alleine schon wegen der Unmöglichkeit, im anderen Fall den Preis
im Voraus zu ermitteln. Nun las ich heute einen Artikel über das Thema der „Berechnung nach Zielzeile“.
Zunächst einige Anmerkungen: Die Basis des Artikels und der Schlussfolgerungen darin
lagen einem EU-Text zugrunde, wo man einige Sätze herauspickte, die spezielle Unterschiede
in den Sprachen darlegten – zB die Geschlechter-Bezugnahme „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“ mit
der Übersetzung „Union’s citizens“ auf englisch and „Citoyens de l’Union“ auf französisch. So einen
Satz einzeln dafür herhalten zu lassen, um einen Schluß daraus zu ziehen, welche Sprache denn nun mehr
oder weniger Wörter daraus macht, ist nicht zulässig. In dem Fall wird der deutsche Satz jedenfalls
die meisten Wörter beinhalten!
Daher ist auf Grund dieses einen Beispiels die Annahme, eine Übersetzung aus jeglicher Ausgangssprache
mit Zielsprache Deutsch habe etwas mehr Wörter, schlicht falsch.
Wir übersetzen seit geraumer Zeit von Deutsch in Französisch – vorwiegend für andere Übersetzungsbüros – und
es ist bisher noch nicht aufgetreten, dass die Gesamtwortzahl des deutschen Ausgangstextes weniger Wörter
hatte als der französische Zieltext.
Bei rechtlichen Texten ist der Unterschied in den Sprachen deutlicher zu bemerken, da bei „allgemeineren“ Texten
zB „Citoyen de l’Union“ einfach als „EU-Bürger“ übersetzt werden kann.
Aber auch wenn man längere Texte vergleicht, und nicht nur einen Satz, so
ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Mit der Übersetzungssoftware TRADOS sollte man Wörter eines Textes nur dann automatisch zählen,
wenn keine andere Möglichkeit besteht. TRADOS ignoriert alle Zahlen, dadurch können
im Endeffekt einige Prozent Abweichung entstehen.
Die Honorarkalkulation nach Zielzeilen ist für Übersetzer von Nutzen – da man gegebenenfalls
sich für längere Ausdrucksweisen, Satzkonstrukte und eventuell Umschreibungen entscheiden kann –
eine Diskrepanz besteht: ist die Übersetzung ein Kunstwerk oder muss sie sich dem Geschäftszweck
unterwerfen?
Wenn man die Übersetzung als Kunstwerk betrachtet, dann könnte man die Frage nach der ungewissen
Dauer der Arbeit mit einem Vergleich beantworten – ein Maler wird auch nach Stunden entlohnt und es
ist vorher nicht klar kalkulierbar, wie lange die Arbeit in Anspruch nimmt. Ein Maler der langsamer
arbeitet, wird höher entlohnt – aber irgendwann ins Hintertreffen geraten, falls die Qualität nicht
merkbar besser ist.
Manche Übersetzer werden ebenfalls nach Stunden entlohnt, und werden damit auch für
Ihre Recherchen und nicht nur pro Wort bezahlt.
Für unseren Betrieb ist eine Übersetzung Gegenstand einer Geschäftsabwicklung mit einem Kunden.
Bevor jegliche Arbeit beginnt, muss feststehen, wie hoch der Auftragswert ist – unser Betrieb
ist serviceorientiert, daher ist dies ist vor allem für unsere Kunden ausschlaggebend.
Dem Kunden ist verständlicherweise egal, ob wir für eine Übersetzung 20 Stunden Tag
und Nacht arbeiten, oder ob die gleiche Qualität in 4 Stunden erreicht worden ist.
Für das Honorar muss ein Maß an Qualität geliefert werden, andere Dinge sind zweitrangig.
Für uns als Betrieb ist es natürlich von Nachteil, wenn langsamer gearbeitet wird – da man dadurch
gebunden ist, und nicht zusätzliche Aufträge bearbeiten kann.
Französische Übersetzungen (vom Deutschen) sind im technischen Fachbereich um bis zu 20% länger.
Daher sind Übersetzungsbüros gezwungen, in solchen Fällen etwas höhere Gewinnspannen zu
kalkulieren, um nicht Verluste zu schreiben.
Kunden können dies aber natürlich nicht nachvollziehen, jedoch kann auch eine
nachträgliche „Verteuerung“ wegen 20% mehr Zielwort kaum argumentiert werden.
Eine ideale Lösung für dieses Phänomen gibt es nicht.
Eine Berechnung auf Zieltextbasis als „faire“ Abrechnungsbasis für alle Beteiligten – dies
mag aus Sicht des Übersetzers richtig sein, aber nicht unbedingt im Sinne des Kunden, und auch
nicht im Sinne des Übersetzungsbüros (trägt das Risiko des Abwägens zwischen Pauschalangebot und
Honorarberechnung auf Basis eines noch nicht geschriebenen Textes).
Wie ich vor einiger Zeit berichtet habe, stellen für mich Pauschalangebote dann kein Problem dar,
wenn sie von Übersetzern bearbeitet werden, die Pauschalangebote möglich machen. In solchen Fällen
spielen weder Zeitaufteilung noch Software (z.B. Trados), Spracherkennungstools oder Bearbeitungsmodus
(Texte auf Papier schreiben und ein Schreibbüro beauftragen, o.ä.) eine Rolle, dies ist lediglich
Sache des Übersetzers. Eine gemeinsame „Basis“ Übersetzer - Büro - Kunde, wobei Übersetzer und Kunde
keinen direkten Kontakt haben, vereinfacht die Beziehung. Wenn einem Übersetzer auf solcher Basis das
Honorar nicht ausreichend erscheint, steht es ihm frei, seine Preise auf Basis des Ausgangstextes zu
erhöhen. Danach wird jedes Büro seine Angebote neu bewerten.
P.S:
Der Übersetzer könnte „Unionsbürger und Unionsbürgerin“ (31 Zeichen) mit „Les citoyens et citoyennes de l’Union“ (33 Zeichen) statt „Les citoyens de l’Union“ (23 Zeichen) übersetzen.
Dieser Ausdruck ist sehr wohl korrekt, es ist lediglich eine sehr ausführliche Darstellung.
Dieses Beispiel aus dem EU-Text beweist nicht, dass die deutsche Sprache mehr Wörter „produziert“,
sondern nur, dass Übersetzer ein Interesse daran haben, möglichst ausgedehnte
Sätze zu schreiben, vor allem wenn sie nach Zielzeilen bezahlt werden.
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